31. Mai 2017 ist Stichtag für Emissionserklärung Bioenergie Mitteilungen 25. Januar 201725. Januar 2017 Werbung 11. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) München - Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. (WK-intern) - Die Einzelheiten sind in der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe einer Emissionserklärung ist der 31. Mai 2017. Die erklärungspflichtigen Anlagenbetreiber sollten zeitnah prüfen, ob ihre Anlagen von diesem Termin betroffen sind und ob sie in diesem Jahr eine Emissionserklärung abgeben müssen“, sagt Martin Honsberg von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das betreffe unter anderem auch die Betreiber von Industrieanlagen und Kraftwerken – einschließlich Biogas- und Tierhaltungsanlagen. Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie die räumliche