Datenschutzgrundverordnung: TÜV SÜD weist dringend auf Auskunftspflicht der Datensammler hin Mitteilungen Verbraucherberatung 19. März 2024 Werbung AUSKUNFTSRECHT – WORAUF ES ANKOMMT (WK-intern) - „Was machen Sie mit meinen Daten?” – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von Unternehmen, dass sie Betroffenen auf diese Frage Auskunft geben können. Um zu erfahren, wie das in der Praxis funktioniert, beteiligen sich auch deutsche Landesdatenschutzaufsichtsbehörden an der europaweiten Aktion des Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), die in diesem Jahr zum Thema Auskunftsrecht läuft. Aus diesem Anlass informiert TÜV SÜD, was es mit dem Auskunftsrecht auf sich hat und was jetzt auf Unternehmen zu kommen kann. Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit anwendbares Recht. Ob Kunde, Online-Nutzer oder Patient – jeder kann als sogenannte „betroffene Person” von