Regierung verspricht in ihren neusten 30-Jahreplan-Gesetzentwurf-Kohleausstieg wieder keine Mehrkosten Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Technik 30. Januar 2020 Werbung Kohleausstieg: Industrie muss verbindlich in den Fokus - jetzt kommt es auf den Gesetzgeber an (WK-intern) - Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) fordert mehr Verbindlichkeit in den Gesetzesbestimmungen hinsichtlich des Zuschusses zu Netzentgelten und eines Ausgleichsmechanismus. / Zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der Nichteisen(NE)-Metallindustrie am Standort Deutschland ist ein Ausgleich der Mehrkosten essenziell. Heute hat das Bundeskabinett das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Neben der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten sieht der Gesetzentwurf auch einen Ausgleich für die Verbraucher vor. Der für die energieintensive NE-Metallindustrie wichtige Zuschuss zu den Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt und der ebenso zentrale Ausgleichsmechanismus für stromintensive Unternehmen sind im Gesetzentwurf enthalten, aber gespickt mit "soll"- und
Die Bundesnetzagentur gibt Netzreservebedarf bekannt Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Windenergie 2. Mai 2019 Werbung Präsident Homann: „Erst Netzausbau wird Netzreservebedarf signifikant senken“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute die erforderliche Netzreserve für das kommende Winterhalbjahr 2019/2020 und das Jahr 2022/2023 bestätigt. „Es gibt nach wie vor einen Bedarf an Netzreserve, um das deutsche Stromnetz in kritischen Situationen stabil zu halten. Dies macht die Bedeutung eines zügigen Netzausbaus deutlich“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für den kommenden Winter besteht wieder ein Bedarf, der aus inländischen Reservekraftwerken bereits gedeckt werden kann. Wie im vergangenen Jahr muss von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern keine Leistung aus ausländischen Kraftwerken beschafft werden“, so Homann weiter. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 28. Februar 2019
Neue Bundesverordnung für Eigenverbrauchsanlagen, Umlagen und Einspeisevergütungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Kleinwindanlagen 5. Dezember 20145. Dezember 2014 Werbung Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (WK-intern) - A. Problem und Ziel - Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht von seinen Anlagenbetreibern direkt vermarktet wird, wird von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse zentral und transparent vermarktet. Zugleich werden die gesamten Förderkosten für Strom aus erneuerbaren Energien bundesweit über die EEG-Umlage gewälzt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind für die Ermittlung und Veröffentlichung sowie Eintreibung der EEG-Umlage zuständig. Dieses System, das seit dem Jahr 2010 wirksam ist, hat sich bewährt. Die Ausgleichsmechanismusverordnung als maßgebliche Rechtsgrundlage dieses Systems wird daher fortgeführt. Die Verordnung bedarf jedoch in Details einer Anpassung und