EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 19. Juli 2018 Werbung Vertragsverletzungen – Energiebinnenmarkt: Kommission verklagt Deutschland wegen unvollständiger Einhaltung des dritten Energiepakets vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (WK-intern) - Deutschland wegen dritten Energiepakets vor Gericht Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und der Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG) sicherzustellen. Beide Richtlinien sind Teil des dritten Energiepakets und enthalten wesentliche Bestimmungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Energiemärkte. Deutschland hat die Vorschriften über die Befugnisse und Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) nicht vollständig eingehalten. Insbesondere verfügt die Regulierungsbehörde nicht über uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen für den Zugang zu