Das Energie-Umlagen-Gesetz, woran Stadtwerke, Lieferanten und Netzbetreiber heute schon denken sollten Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Technik 11. August 2022 Werbung Fünf Planungspunkte für 2023: Auf diese rechtlichen Neuerungen sollten Sie sich jetzt schon vorbereiten! (WK-intern) - Mit den Regularien in der Energiewirtschaft ist es nicht selten wie mit Weihnachten: Ganz plötzlich sind sie da! Dann müssen sie natürlich auch umgesetzt werden. Damit Versorgungsunternehmen in diesem Jahr wirklich nur aufgrund von fehlenden Geschenken in Stress verfallen, erklärt Sebastian Weiße, Lösungsarchitekt und Experte für regulatorische Themen bei der SIV.AG, an welche fünf gesetzlichen Änderungen Stadtwerke, Lieferanten und Netzbetreiber heute schon denken sollten. 1. Neue Regelungen für Umlagen Zum 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage komplett entfallen. Das neue sogenannte Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG), für das der Bundesrat Anfang