Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen höhere Kostenberechnung von Strom- und GasNetzen ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 25. April 2018 Werbung Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze ein (WK-intern) - Präsident Homann: "Die von uns festgelegten Zinssätze sind sachgerecht" Die Bundesnetzagentur hat heute Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. "Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher