TR 10: Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme von Windenergie-Anlagen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Januar 2024 Werbung Die FGW e.V. / Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien / spezifiziert die im EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 festgelegte Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. (WK-intern) - Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 20.12.2023 die Revision 3 der TR 10 verabschiedet. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Technische Richtlinie der FGW stellt die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte. Die bedeutendste Änderung durch