Bundesnetzagentur: Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. September 2022 Werbung Beanstandung von Preiserhöhungen durch Voxenergie GmbH und primastrom GmbH (WK-intern) - Präsident Müller: „Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt.“ Die Bundesnetzagentur hat die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht. „Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Preisänderungen ohne Beachtung der Ankündigungsfrist Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat