Windwärts begrüßt klar definierte Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte bei Ausschreibungen Erneuerbare & Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Februar 2016 Werbung Windwärts kritisiert zu geringe Ausbaumengen und Höchstpreis (WK-intern) - Die Windwärts Energie GmbH begrüßt die im fortgeschriebenen Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschlagene Ausnahmeregelung für Bürgerenergieprojekte. Die hannoversche Projektentwicklungsgesellschaft hebt besonders hervor, dass das Wirtschaftsministerium die schutzwürdigen Akteure klar definiert und die Ausnahmereglung auf lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften begrenzt. „Eine solche Regelung ist dann sinnvoll, wenn sie wirklich dazu beiträgt, Windenergie in Bürgerhand zu unterstützen und so die Akzeptanz vor Ort zu fördern“, so Lothar Schulze, Geschäftsführer von Windwärts. Wenn für lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als Bedingung für die Teilnahme an Ausschreibungen