Bundestag stimmt für Vereinfachung und Weiterentwicklung der verpflichtenden Energieaudits Behörden-Mitteilungen 3. Juli 2019 Werbung Einleitung: Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. Juni die Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen beschlossen, die zur Entlastung zahlreicher Unternehmen führen wird. (WK-intern) - Mit einer Befassung im Bundesrat ist am 20. September 2019 zu rechnen. Das Inkrafttreten wird für Oktober erwartet. Mit dem Änderungsgesetz werden die Regelungen zur verpflichtenden Durchführung von Energieaudits angepasst. Die Erfahrungen aus der ersten Energieauditrunde 2015 haben gezeigt, dass es an einigen Stellen Bedarf für eine Weiterentwicklung und Vereinfachung gibt. Die Novelle umfasst drei zentrale Änderungen: Bagatellschwelle entlastet Unternehmen mit geringem Energieverbrauch Erstens werden betroffene Unternehmen (sog. „Nicht-KMU“) mit einem geringem Energieverbrauch durch die Einführung
Aufteilung der Strompreiszone Deutschland-Österreich ab 2018: mehr negative Preise, mehr EEG-§51-Verluste Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Dezember 2016 Werbung Treten negative Strompreise für mindestens 6 Stunden am Stück auf, so erhalten EEG-Anlagen für diese Zeiträume keine Marktprämie. (WK-intern) - Diese Regelung fand sich schon im EEG 2014 für Anlagen ≥ 500 kW und Windenergieanlagen (WEA) ≥ 3 MW mit Inbetriebnahme ab 2016. Das EEG 2017 hält daran fest, mit dem Änderungsgesetz zum EEG vom 16.12.2016 wurde aber zusätzlich die (Wieder-)Einführung der Verklammerung beschlossen, die dazu führt, dass §51 faktisch auch für WEA < 3 MW in einem Windpark gilt. Sorgen bereitet EEG-Investoren aber vor allem die geplante Aufteilung der Strompreiszone Deutschland-Österreich. Hierdurch entstehen zukünftig zwangsläufig mehr negative Preise und damit auch mehr