wpd reicht Verfassungsbeschwerde gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz ein Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 29. September 2017 Werbung Der Bremer Projektierer wpd hat heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingereicht, die das wpd-offshore-Projekt Kaikas entschädigungslos von zukünftigen Ausschreibungen ausschließen. (WK-intern) - Das in der deutschen Nordsee gelegene Projekt Kaikas wurde 2013 mit 80 Windenenergieanlagen genehmigt, kann aber derzeit nicht umgesetzt werden, da es als einziges genehmigtes Projekt mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetz von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Die von Prof. Dr. Marcus Dannecker aus der Kanzlei Gleiss Lutz entworfene 150 seitige Verfassungsbeschwerde sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Art. 12 und