Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar: Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände beginnen ohne Genehmigung Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 21. Februar 202021. Februar 2020 Werbung Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden – 7/20 (WK-intern) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Abend die Eilanträge der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Der 11. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht bejaht worden sind. Mit dem angegriffenen Bescheid habe die Behörde gestattet, bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Errichtungsarbeiten zu beginnen. Dabei handelt es sich hier zunächst nur