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Abmahnverein DUH klagt gegen aktuelles Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Aufgrund der Flughöhe erzeugen Flugzeuge teilweise Kondensstreifen und Zirren, die eine erhebliche Klimawirkung entfalten / Foto: HB
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DUH beantragt Vollstreckung des wegweisenden Klima-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und klagt gegen aktuelles Klimaschutzprogramm

  • DUH reicht Vollstreckungsantrag zu rechtskräftigem Klima-Urteil ein und klagt zusätzlich gegen das Klimaschutzprogramm 2026
  • Klimaschutzprogramm 2026 reicht weder aus, um das gesetzliche Klimaziel 2030 noch das Ziel für 2040 sicher zu erreichen
  • DUH kritisiert Nutzung veralteter Daten für das Programm und fordert sofortige Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit und den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien

(WK-intern) – Die DUH geht erneut gerichtlich gegen die unzureichende Klimaschutzpolitik der Bundesregierung vor.

Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sie die Vollstreckung des rechtskräftigen Klima-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar beantragt.

Dieses verpflichtet die Bundesregierung dazu, das Klimaschutzprogramm so zu ergänzen, dass das gesetzliche Klimaziel 2030 erreicht wird. Darüber hinaus erhebt die DUH eine neue Klage gegen das Klimaschutzprogramm 2026. Ziel der Klage ist, die Bundesregierung dazu zu verpflichten, das Programm so nachzubessern, dass sowohl das Klimaziel für 2040 als auch die CO2-Obergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040 eingehalten werden.

Nach Auffassung der DUH ist die Bundesregierung diesen Verpflichtungen mit dem im März beschlossenen Klimaschutzprogramm 2026 nicht nachgekommen. Aktuelle Daten des Umweltbundesamts zeigen eine Klimaschutzlücke von rund 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030. Die von der Bundesregierung behauptete Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms – also die prognostizierten Einsparungen von 27,1 Millionen Tonnen CO2 – reichen damit nicht aus, um diese Lücke zu schließen. Auch das Klimaziel im Jahr 2040 wird mit dem vorgelegten Klimaschutzprogramm nicht erreicht.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung versucht, ein rechtskräftiges Klima-Urteil zu umgehen. Das ist ein gravierender Angriff auf verbindlichen Klimaschutz und die Autorität rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen. Deshalb beantragen wir die Vollstreckung des Urteils und reichen zusätzlich eine neue Klage ein, um das Klimaziel 2040 durchzusetzen. Gerade im Gebäudebereich zeigt sich, wie groß die Defizite weiterhin sind: Die Bundesregierung kommt ihren Verpflichtungen seit Jahren nicht ausreichend nach. Statt Öl- und Gasheizungen mitten in einer geopolitischen Krise wieder salonfähig zu machen, gehören Bezahlbarkeit und Klimaschutz zurück auf die Agenda. Andernfalls werden die Klimaschutzziele weiter deutlich verfehlt. Wir werden nicht tatenlos zusehen und wenn nötig auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich überprüfen lassen.“

Neben der Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils richtet sich die am Dienstag eingereichte Klage auch auf das Klimaziel 2040 und die Zeit nach 2030. Das Klimaschutzgesetz legt für die Jahre 2031 bis 2040 verbindliche CO2-Obergrenzen fest. Nach Berechnung der DUH werden diese Vorgaben durch das Klimaschutzprogramm 2026 insbesondere in den Jahren 2031, 2039 und 2040 verfehlt. Die DUH kritisiert darüber hinaus grobe methodische Mängel. Die Bundesregierung greift in ihrem Programm auf veraltete Daten zurück, obwohl aktuelle Projektionsdaten bereits vor dem Kabinettsbeschluss vorlagen. Auch die angegebenen CO2-Einsparungen sind nicht nachvollziehbar und teils widersprüchlich.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Statt sich auf aktuelle Zahlen zu stützen und die Klimaschutzlücke konsequent zu schließen, arbeitet die Bundesregierung mit veralteten Daten und erklärt das Problem für erledigt. Das ist nicht nur fachlich unhaltbar, sondern untergräbt auch die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik insgesamt. Wenn die Bundesregierung selbst nach einem rechtlich verbindlichen Urteil nicht wirksam handelt, werden wir den gerichtlichen Druck so lange erhöhen, bis die Klimaziele eingehalten werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt umgehend zusätzliche wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen – etwa ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung kann nicht auf dem Papier Klimaziele versprechen und gleichzeitig die Energiewende ausbremsen. Neue fossile Gaskraftwerke ohne einen verbindlichen und zeitnahen Umstieg auf grünen Wasserstoff konterkarieren jedes glaubwürdige Klimaschutzprogramm. Wer Versorgungssicherheit ernst meint, muss Erneuerbare, Speicher, Netze und Effizienz schneller voranbringen, statt neue fossile Abhängigkeiten zu schaffen. Klima- und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Bereich Landnutzung zeigt das Klimaschutzprogramm derzeit eine zentrale Lücke: Für die Landwirtschaft sind bislang kaum zusätzliche wirksame Maßnahmen vorgesehen, obwohl sie künftig eine immer größere Rolle für die verbleibenden CO2-Emissionen spielt. Gleichzeitig sollen Moor- und Waldflächen ihre Klimaziele erreichen und als CO2-Senken wirken. Ohne eine grundlegende Transformation der Landwirtschaft wird das jedoch nicht gelingen.“

PM: DUH

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