Werbung BMUKN: E-Auto-Förderung wird nicht von EU-Vorschlag beeinflusst Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Verbraucherberatung 1. März 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Derzeit gibt es Berichte, dass die neue Förderung für Elektroautos durch einen möglichen sogenannten „Industrial Accelerator Act“ der EU gefährdet sei. (WK-intern) – Dazu erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums: Diese Brüsseler Überlegungen haben keine Auswirkungen auf die aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen. Das Förderprogramm der Bundesregierung wird auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtslage umgesetzt. Es liegt noch kein Vorschlag der Europäischen Kommission vor. Erst nach der Vorlage beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, in dem das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag beraten und beschließen. Dieses Verfahren nimmt üblicherweise geraume Zeit in Anspruch. Verbindliche rechtliche Vorgaben entstehen erst nach Abschluss dieses Verfahrens sowie dem Inkrafttreten eines entsprechenden europäischen Rechtsakts. Für das deutsche E-Auto-Förderprogramm wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen geprüft (siehe FAQ). Diese könnten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in das Förderprogramm integriert werden. Das Bundesumweltministerium wird Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Fall frühzeitig informieren. PM: BMUKN Bundesumweltministerium B: Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab. / ©: BMUK Weitere Beiträge:Besuchen Sie GP JOULE vom 9. bis 12. Mai auf der transport logistic 2023 in MünchenRVR startet zweites Beteiligungsverfahren im Rahmen der 1. Regionalplanänderung - WindenergieEU-Kommission hat auch EBI: Stop TTIP - verboten